Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 bis 5 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Dies soll keine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für konkrete Finanzinstrumente darstellen. Unternehmensintern möchten wir einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es auch als unsere Aufgabe, unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und/oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage und auch auf die öffentliche Bewertung von Anlagen haben. Auch wenn sich derartige Risiken niemals vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken vorab erkennen zu können. Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen und Märkten zu identifizieren, die ein erhöhtes Risikopotential für die Nachhaltigkeit aufweisen. Die Identifikation geeigneter Anlagen kann unter anderem darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einer geeigneten und anerkannten Strategie zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus individuellen Vereinbarungen. Dabei achten wir darauf, dass unsere Vergütungspolitik einer Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken nicht entgegensteht, insbesondere durch Festvergütungen.
Erklärung zur Nicht-Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt) und auf soziale Belange haben. Sie können auch die Bekämpfung von Korruption behindern. Wir sind grundsätzlich interessiert, in unserer Verantwortung als Finanzmarktteilnehmer dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Voraussetzungen für eine entsprechende öffentliche Erklärung sind nach derzeitigem Sachstand jedoch rechtlich noch nicht zumutbar gegeben. Wesentliche Rechtsfragen sind noch ungeklärt. Eine direkte (wertende) Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Anlageentscheidung wäre darüber hinaus nicht ohne weiteres mit einem rein algorithmisch gestützten Handel vereinbar. Wir können daher derzeit keine öffentliche Erklärung dahingehend abgeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Daher erklären wir, dass wir diese bis auf weiteres nicht berücksichtigen.